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GENERAL TERMS
| Allgemeine
Verkaufsbedingungen für den Handel |
Unverbindliche
Verbandsempfehlung der WKÖ, Sparte
Handel.
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote
unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu
von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten
als Rahmenvereinbarung auch für
alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen
den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf
einer Auftragsbestätigung. Auch
das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens
jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern,
so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige
Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit
dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges
des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders
Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von
beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten
Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten
und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der
Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist
der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz
in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann
der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei
Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des
Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb
dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung
vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen;
wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies
die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen,
mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen
ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen,
die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger
das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter
Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung
von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung
die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten
werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz
als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei
uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 %
des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen,
oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen,
oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen
ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten
und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu
einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz-
und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen
von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist
von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die
in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle
eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation
von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden
die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet
sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht
verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine
Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen
Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und
hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz
bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter
Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es
sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem
Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert
und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird
die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann
als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Booklete, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum;
der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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